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   BSG, 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90   

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BSG, 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90 (https://dejure.org/1991,891)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1991 - 4/1 RA 33/90 (https://dejure.org/1991,891)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1991 - 4/1 RA 33/90 (https://dejure.org/1991,891)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 238
  • BeckRS 1991, 30738777
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Der 5. Senat ist ihr ausdrücklich auch hinsichtlich der Konkurrenz von Pfändung eines Sozialleistungsanspruchs und Erstattungsanspruchs gefolgt (Urteil vom 7.9.1989 - 5 RJ 63/88 = BSGE 65, 258 = SozR 1300 § 104 Nr. 17).

    Aus dieser sog. Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X ist nicht abzuleiten, Erstattungsansprüche gingen anderweitigen Verfügungen vor (so schon BSGE 65, 258, 260 = SozR aaO).

    Zutreffend hat der 5. Senat des BSG in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen (BSGE 65, 258, 260 = SozR aaO), daß es in erster Linie Sache des Gesetzgebers ist, eine vielleicht sozialpolitisch als unbefriedigend empfundene gesetzliche Regelung zu ändern (auch deswegen nicht überzeugend der Ansatz von Eichenhofer, SGb 1991, 292 ff., der für die ab 1. Januar 1989 geltende Rechtslage einen Vorrang der Erstattungsansprüche begründen möchte).

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Auf die Verrechnung des § 52 SGB I finden demgemäß, ebenso wie bei der Aufrechnung des § 51 SGB I, die das Institut der Aufrechnung im Zivilrecht regelnden Vorschriften der §§ 387 ff. BGB entsprechende Anwendung, sofern sich aus dem Regelungsgehalt des § 52 SGB I nichts anderes ergibt (BSGE 67, 143, 155 f = SozR 3-1200 § 52 Nr. 1 mwN).

    Vielmehr wäre entgegen Sinn und Zweck der Norm den Leistungsträgern gerade keine vereinfachte Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Forderungen eröffnet (zu dieser Zielvorstellung des Gesetzgebers s. mwN: BSGE 67, 143, 156f = SozR aaO).

    In den genannten Entscheidungen ist hinsichtlich des Vorrangs eines Erstattungsanspruchs im Verhältnis zur anderweitigen Verfügung über den Leistungsanspruch das sogenannte Prioritätsprinzip (s. dazu mwN: BSGE 67, 143, 154 = SozR aaO) zugrunde gelegt worden.

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 (BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3) und vom 30. Januar 1985 - 1/4 RJ 107/83 (BSG SozR aaO Nr. 4) hat es ausgeführt, daß bei konkurrierenden Verfügungen über Sozialleistungsansprüche von Berechtigten das Prioritätsprinzip gelten müsse und deshalb der Beigeladene zu 1) von der Beklagten nur in der Höhe Erstattung erhalten könne, wie der Anspruch der Beigeladenen zu 2) auf Altersruhegeld nicht durch die zugunsten der Klägerin durchgeführte Verrechnung berührt worden sei.

    Während sich in den Fällen der Abtretung und der Pfändung einer Forderung der Anspruch des Rentenberechtigten auf Auszahlung seiner monatlichen Rente gegen den Sozialversicherungsträger verringere und sich daher der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers und demgemäß die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X nur auf die noch in der Person des Rentenempfängers verbliebenen Ansprüche erstrecke (Hinweis auf BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3 und BSGE 60, 87 = SozR 1200 § 53 Nr. 6), träten diese Wirkungen mangels entsprechender gesetzlicher Vorschriften bei einer Verrechnungs- bzw Aufrechnungslage nicht ein.

    So hat der 1. Senat des BSG für die Konkurrenz "Abtretung - Erstattungsanspruch gemäß § 104 Abs. 1 SGB X " entschieden (BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3; SozR aaO Nr. 4), daß § 104 Abs. 3 SGB X den Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung erbrachter Sozialleistungen gegen den Rentenversicherungsträger ausschließt, soweit dieser aufgrund früherer wirksamer Abtretungen des Rentenanspruchs an einen Dritten zu leisten verpflichtet ist.

  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 73/85

    Vollwaisenrente - Adoption - Grundanspruch - Renteneinzelleistung -

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Die Verrechnung bezieht sich vielmehr auf die aus dem Rentenstammrecht erwachsenden Rentenauszahlungsansprüche (zur Unterscheidung Rentenstammrecht - Auszahlungsanspruch s etwa BSGE 53, 8, 12 = SozR 7610 § 1813 Nr. 1; BSGE 61, 108, 110 = SozR 2200 § 1269 Nr. 3; Funk in KassKomm, § 1278 RVO RdNr. 13), die regelmäßig jeweils monatlich fällig werden.

    Der Leistungsanspruch auf Rentenauszahlung entsteht somit jeweils mit dem Monatsersten erneut (BSGE 61, 108, 111 = SozR aaO).

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß die Klägerin den von ihr geltend gemachten Anspruch auf - weitere - Durchführung der Verrechnung und Erstattung der durch die Verrechnung erlangten Beträge im Wege der allgemeinen Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) geltend machen kann (BSGE 53, 208, 209 = SozR 1200 § 52 Nr. 6).

    Die gesetzliche Zuweisung der Befugnis zur Verrechnung genügt nicht für die Qualifizierung als gesetzlicher Auftrag (aA insoweit: BSGE 53, 208, 209 = SozR aaO, wo die Verrechnung als gesetzlicher Auftrag gewertet wird; im Ergebnis wie hier: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S. 963 b; Hauck/Haines, aaO; Peters, SGB I, § 52 Anm. 4).

  • BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87

    Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Die Aufrechnung/Verrechnung, die durch Erklärung des Schuldners dem anderen Teil gegenüber wirksam wird (vgl. § 388 Satz 1 BGB), setzt gemäß § 387 BGB neben anderem im Zeitpunkt der Aufrechnung/Verrechnung zwar keine fällige, aber eine entstandene und erfüllbare Hauptforderung voraus; gegen eine künftige oder aufschiebend bedingte Forderung kann nicht aufgerechnet werden (BGH NJW 1988, S. 2542, 2543, mwN; Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, 1983, S. 232).
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Während sich in den Fällen der Abtretung und der Pfändung einer Forderung der Anspruch des Rentenberechtigten auf Auszahlung seiner monatlichen Rente gegen den Sozialversicherungsträger verringere und sich daher der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers und demgemäß die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X nur auf die noch in der Person des Rentenempfängers verbliebenen Ansprüche erstrecke (Hinweis auf BSGE 57, 218 = SozR 1300 § 104 Nr. 3 und BSGE 60, 87 = SozR 1200 § 53 Nr. 6), träten diese Wirkungen mangels entsprechender gesetzlicher Vorschriften bei einer Verrechnungs- bzw Aufrechnungslage nicht ein.
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Sollte mit derartigen Rentenauszahlungsansprüchen in die Zukunft hinein durch einmalige Verrechnungserklärung verrechnet werden, mithin der zukünftig entstehende Anspruch von vornherein zum Erlöschen gebracht werden, handelte es sich um eine Verrechnung mit zukünftigen Passivforderungen im aufgezeigten Sinne, die unzulässig wäre (für ihre Zulässigkeit aber wohl Zweng/Scheerer/ Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Auflage, § 51 SGB I Anm. III 1, wonach der Rentenversicherungsträger auf einmal mit der gesamten Schuld des Rentenberechtigten aufrechnen können soll); denn bei einer derartigen Verrechnung würden noch nicht entstandene, also zukünftige Ansprüche verrechnet, obwohl der Fortbestand des Dauerrechtsverhältnisses bis zum Zeitpunkt der möglichen Entstehung des Rentenauszahlungsanspruchs ungewiß ist (vgl zur - beschränkten - Ausnahme vom Erfordernis der Erfüllbarkeit: BGH NJW 1972, S. 154, wonach wiederkehrende Ruhegehaltsansprüche für sechs Monate im voraus durch Aufrechnung erfüllt werden können).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Statt eines "Ermessens-Kann" kann auch ein sog "Kompetenz-Kann" vorliegen, durch das die Befugnis eingeräumt wird, eine bestimmte Maßnahme durchzuführen (zum Gesichtspunkt der Befugnis bei der Aufrechnung s BSG SozR 1200 § 51 Nr. 11 S. 24; allgemein zum "Kompetenz-Kann": Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage 1990, S. 101 unter Hinweis auf BVerwGE 23, 25, 29; 43, 339, 342).
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90
    Statt eines "Ermessens-Kann" kann auch ein sog "Kompetenz-Kann" vorliegen, durch das die Befugnis eingeräumt wird, eine bestimmte Maßnahme durchzuführen (zum Gesichtspunkt der Befugnis bei der Aufrechnung s BSG SozR 1200 § 51 Nr. 11 S. 24; allgemein zum "Kompetenz-Kann": Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage 1990, S. 101 unter Hinweis auf BVerwGE 23, 25, 29; 43, 339, 342).
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89

    Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch

  • BSG, 09.12.1981 - 1 RJ 104/80

    Vormund - Rente - Gegenvormund - Geistesschwäche

  • BSG, 30.01.1985 - 4 RJ 107/83

    Erstattungsanspruch - Leistungsanspruch - Umfang eines Erstattungsanspruchs

  • BSG, 14.02.1991 - 8 RKn 14/89

    Wirksame Abtretung des pfändbaren Teils der Rente

  • BSG, 18.12.1990 - 8 RKn 17/89

    Vorausabtretung - Sozialleistungsanspruch - Erstattungsanspruch -

  • BSG, 27.02.1990 - 5 RJ 4/89

    Abtretung; Geldleistung; Leistungsträger; Nachrangig verpflichteter

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Während bei der Aufrechnung der Leistungsträger Gläubiger der Geldforderung ist, mit der aufgerechnet wird (Gegenforderung) und zugleich Schuldner des Anspruchs auf die Geldleistung des Leistungsberechtigten gegen die aufgerechnet wird (Hauptforderung, vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 24; Peters, aaO, § 51 Anm 5, 8), besteht bei der Verrechnung keine Identität von Gläubiger und Schuldner.

    Insoweit besteht ein Verrechnungsvertrag, der keine den Bürger belastende Wirkung hat (vgl BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 f mwN).

    Sie räumt nicht dem die Verrechnung erklärenden Leistungsträger das Recht ein, eine Ermessensentscheidung darüber zu treffen, ob und in welchem Umfang die Verrechnung zu erklären ist (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 22 f mwN).

  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Zum anderen besteht bei der "Redelegation" von der ARGE zu einem ihrer Träger die besondere Problematik der Teilidentität der Beteiligten, die einem Vertrag als mehrseitigem Rechtsgeschäft grundsätzlich fremd ist (vgl zur Rechtsnatur der Beauftragung nach § 88 SGB X als koordinationsrechtlichem Vertrag BSGE 69, 238, 240 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2) .
  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

    Eine Aufrechnung nach § 51 SGB I zielt nur auf zukünftig rechtsgestaltende Wirkungen, weil nur der künftige Auszahlungsanspruch hinsichtlich der bereits in einem Bewilligungsbescheid festgelegten Art und Weise seiner Erfüllung modifiziert und zum Erlöschen gebracht wird (vgl zur "objektiven Verrechnungslage" BSG vom 26.9.1991 - 4/1 RA 33/90 - BSGE 69, 238, 242 = SozR 3-1200 § 52 Nr. 2 S 24 = juris RdNr 26; BSG vom 31.10.2012 - B 13 R 13/12 R - juris, RdNr 21 f; BSG vom 14.3.2013 - B 13 R 5/11 R - SozR 4-1200 § 51 Nr. 1 RdNr 21) .
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